Unsere Elternbeiträge
Durchschnittliche tägliche Nutzungszeit | Kinder von 3 bis zur Einschulung | Kinder unter 3 Jahren |
> 3-4 Stunden | 130 Euro | |
> 4-5 Stunden | 116 Euro | 143 Euro |
> 5-6 Stunden | 127 Euro | 156 Euro |
> 6-7 Stunden | 138 Euro | 169 Euro |
> 7-8 Stunden | 149 Euro | 182 Euro |
> 8-9 Stunden | 160 Euro | 195 Euro |
Erläuterungen:
- Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag für Kindergartenkinder verringert sich dementsprechend: „Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)
- Beiträge sind für die Monate September bis August zu zahlen. Eine Kündigung für das laufende Kita-Jahr ist nur bis zum 30.Juni (Kündigungseingang also bis 31.Mai) möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Monatsletzten. Ausnahmen hiervon sind nicht möglich
- Geschwisterkinder erhalten keine Beitragsermäßigung (entsprechend Wunsch des zuständigen Staatsministeriums).
- Krippengeld ist Einkommensabhängig und muss von den Eltern beantragt werden. Wir können Sie hier gern unterstützen.