Unsere Elternbeiträge

Durchschnittliche tägliche NutzungszeitKinder von
3 bis zur Einschulung
Kinder
unter 3 Jahren
> 3-4 Stunden130 Euro
> 4-5 Stunden116 Euro143 Euro
> 5-6 Stunden127 Euro156 Euro
> 6-7 Stunden138 Euro169 Euro
> 7-8 Stunden149 Euro182 Euro
> 8-9 Stunden160 Euro195 Euro

Erläuterungen:

  • Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag für Kindergartenkinder verringert sich dementsprechend: „Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)
  • Beiträge sind für die Monate September bis August zu zahlen. Eine Kündigung für das laufende Kita-Jahr ist nur bis zum 30.Juni (Kündigungseingang also bis 31.Mai) möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Monatsletzten. Ausnahmen hiervon sind nicht möglich
  • Geschwisterkinder erhalten keine Beitragsermäßigung (entsprechend Wunsch des zuständigen Staatsministeriums).
  • Krippengeld ist Einkommensabhängig und muss von den Eltern beantragt werden. Wir können Sie hier gern unterstützen.